Rechtsprechung
LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterngeld; Geldwerte Vorteile einer Dienstwagennutzung; Ein-Prozent-Regelung; Steuerrechtliche Beurteilung im Bezugszeitraum
- rewis.io
Anrechenbarkeit eines geldwerten Vorteils einer Dienstwagennutzung als Einkünfte für das Elterngeld
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bemessung des Anspruchs auf Elterngeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 12.08.2014 - S 33 EG 88/13
- LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14
- BSG, 07.07.2016 - B 10 EG 15/15 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14
Ziel des Elterngeldes sei es vor allem, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (BT-Drucks. 16/1889, S. 2, 15; BT-Drucks. 16/2454, S. 2).Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, solle einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten (vgl. BT-Drucks. 16/1889, S. 2, 15; BT-Drucks 16/2454, S. 2).
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R
Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14
Wie auch andere Entgeltersatzleistungen sei das Elterngeld demnach dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. bspw. BSG, Urteil vom 3.12.2009, B 10 EG 3/09 R, Juris, Rn. 33). - BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R
Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes …
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14
Dies gelte bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit aufgrund der von der Rechtsprechung entwickelten modifizierten Zuflusstheorie allerdings nicht für Einkünfte, die nach der Geburt zufließen, jedoch bereits zuvor erarbeitet worden sind (vgl. grundlegend: BSG, Urteil vom 30.9.2010, B 10 EG 19/09 R). - LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 1995/12
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14
Er habe es demnach im Bezugszeitraum "erarbeitet", auch wenn er hierfür keine Arbeitskraft aufwenden musste (vgl. ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.1.2013, L 11 EG 1995/12, Juris, Rn. 28). - SG Stuttgart, 19.03.2012 - S 17 EG 6737/10
Elterngeld und die Dienstwagennutzung
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 12 EG 33/14
Dass diese steuerliche Fiktion des Zuflusses eines geldwerten Vorteils aber während der Elternzeit kein Einkommen im Sinne des BEEG darstelle, habe das SG Stuttgart mit Urteil vom 19.3.2012, Az.: S 17 EG 6737/10 entschieden.
- LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 62/15
Anrechnung der geldwerten Vorteile auf das Elterngeld
Zur Begründung hat er ausgeführt, das Urteil des Sozialgerichts weiche von der Entscheidung des Bayer. LSG vom 18.05.2015 - L 12 EG 33/14 ab.Das habe das Bayer. LSG im Urteil vom 11.05.2015 - L 12 EG 33/14 so entschieden.
Der Hinweis des Beklagten auf das Urteil des 12. Senats des Bayer. LSG vom 11.05.2015 - L 12 EG 33/14 vermag dieses Ergebnis nicht in Frage zu stellen.
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - L 2 EG 2/14
Elterngeld - Einkommensermittlung - Einkommen im Bezugszeitraum - …
Bei der vom Arbeitgeber gewährten ständigen Überlassung eines PKW zur privaten Nutzung handelt es sich um die Gewährung geldwerter Vorteile aus Sachbezügen und damit um Arbeitslohn (vgl. Bay LSG, Urteil vom 11. Mai 2015 - L 12 EG 33/14 - und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2013 - L 11 EG 1721/12 - jeweils zitiert nach juris).Diese Möglichkeit einer nachträglichen anderen Bewertung des Vorteils als bei der Lohnabrechnung besteht im BEEG a. F. nicht (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2015 - L 12 EG 33/14 - a.a.O.).